Handyvertrag ohne Mindestumsatz
Erst einmal ist die Bezeichnung Mindestumsatz für das bessere Verständnis anfangs zu erklären:
Durch den Verbrauch von Gesprächsminuten muss der Kunde in jedem Monat einen bestimmten, vereinbarten Umsatz erbringen. Wenn er diese Gesprächsminuten für den nötigen Umsatz nicht gebraucht hat, so muss er trotzdem den festgelegten Mindestumsatz zahlen. Neben der meist ebenfalls verrechneten Grundgebühr muss der Kunde den vertraglich fest gelegten Mindestumsatz immer an seinen Vertragspartner zahlen.
Der nicht ausgneutzte Mindestumsatz, also letztendlich nicht verbrauchte Gesprächsminuten, können nicht in den folgenden Monat übertragen werden. Dabei ist im Mobilfunk überwiegend noch zusätzlich festgelegt, dass dieser Mindestumsatz durch reine Gesprächszeit erzielt werden muss. Somit werden auch nicht der Versand von SMS und anderes mit diesem Mindestumsatz verrechnet, sondern sind gesondert zu bezahlen.
Es erfolgt bei diesen Verträgen mit fest gelegtem monatlichen Mindestumsatz nur eine Verlagerung der Festkosten der Grundgebühr auf den Mindestumsatz. zuletzt soll das dem Kunden wie ein günstiger monatlicher Gesamtpreis vorkommen.
Eine spezielle Form der Verträge mit Mindestumsatz stellen die Verträge dar, die eine bestimmte Anzahl von Minuten zum Festbetrag anbieten. Solche Vertragsformen nennt man auch Minutentarif. Wie auch beim Vertrag mit Mindestumsatz gilt hierbei ebenfalls, dass die nicht genutzten Minuten am Ende eines jeden Abrechnungszeitraumes verfallen. Bei diesem Tarif werden auch spezielle Dienste, wie der SMS-Versand, Sonder-Rufnummern oder Sonderdienste nicht mit dem Minutentarif verrechnet, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt.
Diese Mobilfunktarife, die irgend eine Form von Mindestumsatz enthalten, sind nur für diejenigen von Interesse, die Ihr persönliches Telefonierverhalten gut einschätzen können. Vor allem ist noch sehr wichtig, dass man eine monatlich möglichst gleichbleibende Gesprächsdauer benötigt. Jede weitere Gesprächseinheit, bei Überschreitung des Mindestumsatzes oder der fest gelegten Minuten beim Minuten-Tarif, wird meist teuer mit den üblichen Standard-Mobilfunk-Tarifen abgerechnet.
Wenn ein Handyvertrag eine monatliche Grundgebühr und einen bestimmten Gesprächstarif, also eine Berechnung nach Takteinheiten vorsieht, ist normal kein Mindestumsatz vorgegeben.
Eine Verrechnung jeder einzelnen Minute oder Sekunde erfolgt bei einem derartigen Vertrag in einem fest gelegten Abrechnungstakt und zu einem fest gelegten Tarif. Das bedeutet also, wenn Sie monatlich nicht telefonieren, zahlen Sie außer der vertraglich festgelegten, monatlich fälligen Grundgebühr nichts anderes. Jede einzelne gesprochene Minute kostet bei einem solchen Vertrag immer das Gleiche, egal wie viel im Monat telefoniert wird.
Unter Zugrundelegung dieser Fakten sind zuletzt auch alle Prepaidtarife generell Mobilfunktarife ohne Mindestumsatz. Beim Prepaidtarif ist zwar erforderlich, mit dem Aufladen des Prepaidkontos einen festgelegten Umsatz festzulegen, doch ist hierbei keine zeitliche Begrenzung zum Verbrauch dieses Prepaid-Kontos vorgeschrieben, wie es eigentlich bei Mindestumsatz und Minutentarif gilt. In welchem Zeitraum man dieses Prepaid-Konto abtelefoniert ist also keiner zeitlichen Vereinbarung eines Vertrags unterworfen. Ein solches Guthaben-Konto bleibt auch sehr lange Zeit bestehen, selbst wenn man lange Zeit gar nicht telefoniert. Die Nutzung des Guthabens ist nicht nur komplett freigestellt, es gibt auch keinerlei sonstige Kosten, wie eine monatlich anfallende Grundgebühr.