Handyvertrag ohne Mindestumsatz

Als Einleitung erst einmal, zu Ihrem besseren Verständnis, die Erklärung des Begriffes Mindestumsatz:

Durch den Verbrauch von Gesprächsminuten muss der Kunde monatlich einen bestimmten, vorgeschriebenen Umsatz erbringen. Der vereinbarte Mindestumsatz ist auch dann zu zahlen, wenn diese Zahl an Gesprächsminuten nicht verbraucht wurde. Der Kunde muss also, neben einer meist ebenfalls vereinbarten Grundgebühr, an seinen Vertragspartner diesen vertraglich fest gelegten Mindestumsatz zahlen.

Ein Übertrag der nicht vertelefonierten Gesprächsminuten, also des nicht verbrauchten Mindestumsatzes, in den folgenden Monat ist nicht möglich. Eine weitere Regelung im Mobilfunkbereich ist, dass der Mindestumsatz nur mit reiner Gesprächszeit erreicht werden muss. Zum Mindestumsatz zählen auch keine SMS oder andere Mobilfunk-Dienste, sondern sie werden stets zusätzlich verrechnet.

Derartige Handy-Verträge mit einem monatlichen Mindestumsatz verschieben nur die Festkosten von der Grundgebühr auf den fest gelegten Mindestumsatz. Was zuletzt für den Kunden als ein günstigerer monatlicher Inklusivpreis erscheinen soll.

Die Handyverträge, die eine fest gelegte Anzahl von Minuten im Monat zum festen Preis bieten, sind eine spezielle Form eines Vertrages mit Mindestumsatz. Solche Vertragsformen nennt man auch Minutentarif. Hier verfallen ebenfalls am Monatsende die nicht genutzten Minuten, wie bei einem Handyvertrag mit Mindestumsatz. Für Mehrwertdienste, Sonder-Rufnummern, SMS etc. werden nicht die gekauften Minuten heran gezogen, sondern es wird eine gesonderte Abrechnung vorgenommen.

Diese Handy-Tarife, die irgendeine Art von Mindestumsatz enthalten, sind nur für diejenigen von Interesse, die Ihr persönliches Telfonverhlaten gut schätzen können. Man muss aber auch sicher sein, dass man monatlich in etwa den gleichen Bedarf an Gesprächszeit hat. Jede weitere Gesprächseinheit, bei Überschreitung des Mindestumsatzes oder der fest gelegten Minuten beim Minutentarif, wird meist teuer mit den üblichen Standard-Mobilfunktarifen abgerechnet.

Wenn Gespräche generell nach Takteinheiten verrechnet werden und eine Grundgebühr gefordert wird, so handelt es sich nicht um einen Mobilfunkvertrag, der einen Mindestumsatz zum Inhalt hat.
Diesen Verträgen entsprechend wird jede Minute oder Sekunde, je nachdem wie der Abrechnungstakt im Vertrag fest gelegt ist, zum vereinbarten Tarif verrechnet. Telefoniert man monatlich überhaupt nicht, so fallen bei diesem Handy-Vertrag außer der fest gelegten monatlichen Grundgebühr keinerlei weitere Kosten an. Und Ihre Gesprächsminuten bleiben, egal ob Sie monatlich viel oder wenig telefonieren, immer gleich teuer.

Unter Grundlegung dieser Fakten sind zuletzt auch alle Prepiad-Karten generell Mobilfunk-Tarife ohne Mindestumsatz. Auch beim Prepaidtarif legt man einen bestimmten Umsatz fest, wenn man sein Guthabenkonto auflädt, doch ist man konträr zu Mindestumsatz oder Minutentarif nicht irgendwie zeitlich fest gelegt, wann dieses Guthaben vertelefoniert werden muss. Sie können also dieses gekaufte Gesprächs-Guthaben in jedem beliebigen Zeitraum abtelefonieren, wann immer Sie wollen. Dieses Prepaid-Konto bleibt erhalten, selbst wenn viele Monate das Handy gar nicht genutzt wird. Damit sind Sie also in Ihrem Telefonierverhalten komplett unabhängig und es entstehen auch keine monatlichen Kosten durch irgendeine Grundgebühr.