Handyvertrag ohne Mindestumsatz
Einleitend erst einmal, zu Ihrem besseren Verständnis, die Erklärung des Begriffes Mindestumsatz:
Dieser Begriff Mindestumsatz bedeutet letztendlich, dass von einem Kunden monatlich ein bestimmter Umsatz, normalerweise durch entsprechend viele Gesprächsminuten, erreicht werden muss. Wenn er diese Gesprächsminuten für den benötigten Umsatz nicht vertelefoniert hat, so muss er trotzdem den fest gelegten Mindestumsatz zahlen. Der Kunde muss diesen Mindestbetrag, neben der auch fälligen Grundbegühr, als Mindestumsatz an seinen Vertragspartner entsprechend seinem Handyvertrag zahlen.
Dabei ist eine Übertragung der Gesprächseinheiten aus dem nicht vertelefonierten Mindestumsatz in den nächsten Abrechnungszeitraum nicht möglich. Dabei ist im Mobilfunkbereich überwiegend noch zusätzlich fest gelegt, dass dieser Mindestumsatz durch reine Gesprächszeit erzielt werden muss. Zum Mindestumsatz rechnen auch keine SMS oder andere Dienste im Mobilfunk, sondern sie werden stets extra verrechnet.
Derartige Mobilfunk-Verträge mit einem monatlichen Mindestumsatz verlagern nur die fixen Kosten von der Grundgebühr auf den festgelegten Mindestumsatz. Was letztendlich für den Kunden als ein günstigerer monatlicher Inklusivpreis erscheinen soll.
Es gibt eine andere Art der Verträge mit Mindestumsatz, bei diesen wird dem Kunden ein Handyvertrag mit einer bestimmten Anzahl von Minuten zum Festpreis offeriert. Solche Vertragsformen nennt man auch Minuten-Tarif. Hier verfallen ebenfalls am Monatsende die nicht genutzten Minuten, wie bei einem Vertrag mit Mindestumsatz. Bei diesem Tarif werden auch spezielle Dienste, wie der SMS-Versand, Sonder-Rufnummern oder Sonderdienste nicht mit dem Minutentarif verrechnet, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt.
Alle Mobilfunk-Tarife, die irgendwie auf einem festen Umsatz basieren, kann man nur dann auf Dauer billig nutzen, wenn man sein eigenes Telefonverhlaten gut kennt. Eine zusätzliche Anforderung hierbei ist eine monatlich in etwa gleichbleibende Gesprächsdauer. Eine Abrechnung nach den teuren Standard-Handy-Tarifen erfolgt immer dann, wenn die fest gelegten Minuten beim Minutentarif oder der Mindestumsatz überschritten wird.
Wenn ein Handyvertrag eine monatliche Grundgebühr und einen bestimmten Gesprächstarif, also eine Berechnung nach Takteinheiten vorsieht, ist normal kein Mindestumsatz vorgegeben.
In derartigen Verträgen ist fest gelegt, zu welchem Tarif und in welchem Abrechnungstakt jede einzelen Minute oder Sekunde die telefoniert wird, verrechnet wird. Das bedeutet also, wenn Sie monatlich nicht telefonieren, zahlen Sie außer der vertraglich fest gelegten, monatlich fälligen Grundgebühr nichts anderes. Es ist vollkommen egal, wie lange Sie monatlich telefonieren, jede telefonierte Minute ist immer gleich teuer.
Selbst die Prepaidkarten kann man bei dieser Betrachtungsweise als Mobilfunk-Verträge ohne Mindestumsatz ansehen. Auch beim Prepaid-Tarif legt man einen bestimmten Umsatz fest, wenn man sein Prepaid-Konto auflädt, doch ist man gegensätzlich zu Mindestumsatz oder Minutentarif nicht irgend wie zeitlich festgelegt, wann dieses Guthaben vertelefoniert werden muss. Man kann also dieses Guthaben-Konto in jedem beliebigen Zeitraum abtelefonieren, ohne eine Vorschrift eines Handy-Vertrags. Dieses Prepaidkonto bleibt erhalten, selbst wenn monatelang das Handy gar nicht genutzt wird. Somit ist die Nutzung des Handys vollkommen beliebig möglich und es fallen auch sonst keinerlei monatliche Kosten, wie z.B. eine Grundgebühr an.