Mobilfunk-Vertrag ohne Grundgebühr
Ein normaler Handyvertrag sieht im Regelfall eine monatliche Grundgebühr vor. Ein Vertrag im Mobilfunk besteht normalerweise aus der monatlichen Grundgebühr und dazu kommen die Gebühren für die verschiedenen Gespräche oder sonstige genutzte Dienste wie zum Beispiel Chat im Mobilfunknetz. Das zusammen ist die Rechnungssumme im Monat.
Mit der festgelegten Grundgebühr hat der Vertrags-Anbieter in erster Linie die Sicherheit, dass er eine regelmäßige monatliche Einnahme aus dem abgeschlossenen Vertrag vom Kunden hat. Es ist dabei belanglos, ob der Kunde weitere Möglichkeiten des Mobiltelefons nutzt oder nicht. Im Endeffekt muss das aber vom Anbieter bezahlt und durch die Einnahmen aus dem Vertrag finanziert werden. Auch Laufzeitverträge ohne Grundgebühr werden angeboten. Die Kostenarten unterscheiden sich, wie bei allen Verträgen, von Vertragsanbieter zu Anbieter.
Regelmäßig sind diese Mobilfunkverträge ohne Grundgebühr spezielle Kostenarten, die keine gesondert ausgeführte monatliche Grundgebühr enthalten. Dafür weisen solche Verträge aber höhere Taktpreise auf. Letztenendes bedeutet das also höhere Gesprächsgebühren. Die Grundgebühr wird bei diesem Tarif schließlich auf die Gesprächsgebühren umgelegt.
Möglicherweise bietet ein solcher Tarif eine kostensparende Möglichkeit. Wenn Sie Normalerweise jeden Monat nur wenig telefonieren.
Es gibt einige Kriterien, die bei der Entscheidung für einen Mobilfunkvertrag mit oder ohne Grundgebühr, helfen können. Man muss dazu wissen, wie oft man im Monat telefoniert und dass diese Zeiten monatlich auch sehr gleichmäßig sind. Durch das Zusammenzählen der auf alten Telefonrechnungen feststellbaren Sprechzeiten lässt sich der monatliche Bedarf ermitteln. Da eine monatlich stark schwankende Gesprächsdauer nicht günstig ist, sollte man möglichst viele alte Rechnungen überprüfen. Wenn die Sprechzeiten stark schwanken, ist ein Vertrag mit Grundgebühr sinnvoller. Online werden viele Tarifrechner angeboten, mit denen sich leicht fest stellen lässt, ob ein Mobilfunkvertrag ohne Grundgebühr eine billige Lösung für Sie sein kann. Sollten dann später weitaus mehr Gespräche geführt werden, als der Berechnung für diesen Tarif zugrunde gelegen haben, so wird das Telefonieren durch die teureren Taktgebühren bald teuerer.
Eine andere Variante, die aber nichts mit dem Laufzeitvertrag ohne Grundgebühr zu tun hat, ist der Verzicht des Anbieters auf die Grundgebühr für einen bestimmten Zeitraum. Eine Verwechslung dieser Inhalte des Mobilfunkvertrags ist durch die fast gleichen Bezeichnungen in der Werbung leicht möglich. Solche Offerten gibt es meist im Zusammenhang mit Werbeaktionen, die der Verkaufsförderung dienen sollen. Solche Kampagnen können wirklich Geld sparen, abhängig von der Zeit, während der der Vertragsanbieter die Grundgebühr erlässt.
Auch wenn Sie eine Flatrate oder einen Prepaid-Tarif abschließen, gibt es keine gesonderte ausgewiesene Grundgebühr. Bei solchen Tarifen sind alle Kosten integriert. Letztendlich verhält es sich bei den Prepaid-Tarifen genauso, denn auch hier gibt es keine Grundgebühren, sondern nur festgelegte Gesprächsgebühren.