Unter einem Kredit versteht man im Allgemeinen eine Gebrauchsüberlassung von Geld oder Sachen auf Zeit. Davon ausgenommen sind Dispositionskredite (Kontoüberziehungskredite) sowie Wertpapierkredite, die durch Verpfändung von Wertpapieren besichert werden und für die weder eine Laufzeit noch ein Tilgungsmodus vorgeschrieben ist.
Ein Kredit unterscheidet sich von einer Pacht oder einer Miete. Wer eine Wohnung mietet, gibt diese in der Regel wieder zurück. Wer von einem Kredit eine Wohnung kauft, behält diese selbstverständlich. Der Mieter einer Wohnung muss mit dieser pfleglich umgehen, das schreibt das Mietrecht vor. Ein Kreditnehmer dagegen kann mit seinem Kredit tun und lassen, was er will. Bei einem Mietverhältnis kann man den Mietvertrag verlängern, bei einem Kredit ist dies nicht möglich. Eine Stundung ist bloßes Entgegenkommen des Gläubigers.
Je nach Rechtsordnung ist ein Darlehensvertrag als gegenseitiger Vertrag oder als Realkontrakt ausformuliert. Bei ersterem muss der Gläubiger dem Schuldner die Darlehensvaluta nach Abschluss des Vertrags zur Verfügung stellen.
Seit 1856 gibt es die Ratenzahlung. Edward Clark wollte den Verkauf der Nähmaschine fördern, da die Wirtschaft illiquide war und Menschen daher keine Möglichkeit hatten, die Ware durch flüssige Barmittel sofort zu kaufen. Seit 1950 existiert in Deutschland der Ratenkredit. Angefangen hat es mit Warenkrediten. Hierbei bekam man einen Gutschein, gegen den man eine Ware und auch ausschließlich diese Ware einlösen konnte. Damit war man an bestimmte Händler gebunden.
Auch der Autokauf läuft heute oft über einen Ratenkredit ab. Dabei arbeitet eine Bank direkt mit dem Autohändler zusammen. Solch eine Bank bezeichnet man Hausbank. Einen Ratenkauf kann man nur als volljähriger Bürger mit uneingeschränkter Geschäftsfähigkeit tätigen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Ratenzahlung ist ein Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, bei dem man ratenweise in einem festgelegten Zeitraum seine Schulden begleicht. Selten gibt es eine zeitliche Konkretisierung, also eine Bestimmung, die besagt, dass das gesamte Darlehen an einem bestimmten Datum zurückgezahlt sein muss. Eine Rate ist meist in einem bestimmten Zeitraum, monatlich oder jährlich, zu zahlen und hat dabei stets denselben Betrag. Im Einzelhandel nennt man so etwas Finanzkauf. Eine Rate ist zusammengesetzt aus regelmäßig zurückzuzahlendem Kapital plus Zinsen. Dies nennt man auch Ratenkredit Zinsen. Solche Ratenzahlungen sind heute der häufigste Grund für Insolvenz.