Für die Bonitätsprüfung wird im allgemeinen ein Nachweis über das Einkommen, bei beschäftigten Arbeitnehmern Lohn- und Gehaltsbescheinigungen, bei selbständig Tätigen vergleichsweise entsprechende Belege über die Einkommenssteuer oder ähnliches verlangt, zu dem eine Gewerbebestätigung oder ein Auszug aus dem Handelsregister, verlangt.

Dieser Teil der Bonitätsprüfung (z. B. Bonitätsprüfung bei Hoppenstedt-Creditcheck) gestaltet sich bei der eigenen Bank (also der Bank, die das Girokonto auch Cash Konto führt und eventuell auch Geldanlagen verwaltet) zwar recht einfach, da die Bank anhand der Kontoumsätze diese Daten stets zur Verfügung hat, jedoch ist es angesichts der großen Zinsdifferenzen bei den Privatkrediten nicht immer empfehlenswert, einen Kredit bei der eigenen Bank aufzunehmen, da andere Banken eventuell weitaus günstigere Konditionen anbieten.

Eine Beurteilung der Kreditbelastbarkeit des Kunden dient letztendlich nicht nur dem Sicherungsgedanken der Bank, sondern auch dazu, den Kunden vor einer Überschuldung zu schützen.

Weiterhin wird eine Auskunft über eine Wirtschaftsauskunftei eingeholt, üblicherweise über die SCHUFA, um Informationen über das Zahlungsverhalten des Antragstellers zu bekommen.

Kreditentscheidungen im Mengengeschäft mit den Privatkunden erfolgen mittlerweile automatisiert. Die gesamten Daten der Kreditanfrage des Kunden, wie seine Bonität, sein Kreditwunsch, die gewünschte Laufzeit und Ratenhöhe, die Tilgung usw. werden elektronisch erfasst.

Über Scoringverfahren mit in der Software erfassten Entscheidungsregeln (“Wenn-Dann-Mechanismen”) erfolgt dann in der Regel eine sofortige Kreditentscheidung. Diese Entscheidungs- Mechanismen werden vom Kreditinstitut intern unter der Beachtung der Risiko- bzw. Geschäftspolitik vorgegeben. Dabei werden auch Grenzfälle, so genannte „Graufälle”, definiert, in denen dann noch ein speziell ausgebildeter Mitarbeiter die letztendliche Entscheidung treffen kann. Der größte Teil der Entscheidungen erfolgt aber fast immer über so genannte “Rot”-Fälle (eine Ablehnung) respektive “Grün”-Fälle (eine Zustimmung), die demantragstellenden Kunden sehr kurzfristig mitgeteilt wird..

Mit diesen schnellen Kreditentscheidungen werben heute viele Kreditinstute.

Im gehobenen Privatkundengeschäft und auch im gewerblichen Kreditgeschäft wird der Entscheidungsprozess von Kreditspezialisten vorgenommen. Diese nutzen letztendlich ähnliche Scoring- bzw. Ratingverfahren bei der Bonitätsprüfung, sind aber über bankinterne Kompetenzregelungen berechtigt, die Entscheidung vor allem unter Beachtung eher “weicher Kriterien” zu treffen. Beispiele sind u.a. Existenzgründungen, Investitionskredit bei neuen Produkten eines Unternehmens, Branchen- und Marktsituation, Qualität des Managements. Im Großkreditgeschäft wird die Kreditentscheidung zumeist von internen Kreditausschüssen eines Instituts getroffen.

Das Scoring wird von den Kreditinstituten als statistisches Verfahren von angewendet, um eine Risikoklassifizierung für private standardisierte Ratenkredite und Kleinkredite durchzuführen. Derartige Kredite werden üblicherweise unbesichert vergeben und ausschließlich auf die persönliche Bonität des Kreditnehmers abgestellt.

Bei der Bearbeitung von Ratenkrediten wird eine schnelle Kreditentscheidung angestrebt, wobei die detaillierte Vermögenssituation des Kreditnehmers nur in nicht ausreichendem Maß geklärt werden kann.

Deswegen werden persönlichen Eigenschaften wie etwa der Beruf, der Arbeitgeber (auch häufige Wechsel des Arbeitgebers, falls bekannt), der Familienstand, die Kontoführung im eigenen Haus und die positiven und negativen Merkmale der SCHUFA-Auskunft, aber auch die wirtschaftlichen Verhältnisse, das verfügbare Einkommen sowie die Vermögensverhältnisse und eventuell zu erwartende Ausgaben herangezogen. Bei eigenen Kunden kann auf die Erfahrungen in der Kundenbeziehung zurückgegriffen werden; durch den Kreditsachbearbeiter wird in traditioneller Form die Entscheidung über die Kreditwürdigkeit nach einem persönlichen Gespräch vorgenommen, die zwar auf einer subjektiven und intuitiven Beurteilung erfolgt, aber auch einen ganzheitlichen Eindruck liefert.

Diese erfassten Merkmale werden durch eine Punktbewertung standardisiert (das so genannte Kreditscoring). Bewertungsregeln, die die zu erhebenden Daten klassifizieren und einem Punktwert (dem so genannten Score) zuordnen, können in verschiedenen Verfahren niedergelegt sein. Neben eigenständigen Anwendungen sind Tabellenverarbeitungsprogramme oder papierbasierte Verfahrensbeschreibungen üblich. (Siehe weiter auch: SCHUFA, auch: Scoring der SCHUFA)

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