Dispositionskredit oder Überziehungskredit, ist eine Kreditlinie oder ein Kreditrahmen der dem Bankkunden für sein Girokonto eingeräumt wird. Begrenzt wird der kurz als „Dispo” bezeichnete Kredit durch die mit der Bank vereinbarte Kreditlinie, die meist zwischen dem zweifachen und dem dreifachen monatlichen Zahlungseingang, also Gehalt, Rente, Unterhalt etc., auf dem Girokonto liegt. Grundsätzlich ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kreditrahmen einzuhalten. Für das Überziehen des Kontos werden tageweise Sollzinsen mit variablem Zinssatz berechnet, die sich nach den aktuellen Marktzinsen richten. Wird der vereinbarte Kreditrahmen überzogen, fallen noch zusätzlich Überziehungszinsen an, die noch höher als die Sollzinsen liegen.
Eine Kündigung des Dispositionskredites ist von Seiten der Bank kurzfristig möglich. Dies geschieht regelmäßig, wenn sich die Zahlungseingänge auf dem Konto bzw. Tagesgeldkonto wesentlich ins Negative ändern.
Grundsätzlich soll aus diesen Gründen ein Dispositionskredit nur für einen kurzfristigen, überschaubaren Geldbedarf verwendet werden, da er sehr teuer ist. Eine deratige Kontobelastung sollte innerhalb von spätestens drei Monaten wieder auszugleichen sein. Wird ein Dispositionskredit über Monate auf dem Konto immer wieder „aufgeschoben” ist die Umwandlung in einen Privatkredit die sinnvollere, vor allem die kostensparendere Lösung.
Ratenkredite oder Anschaffungskredite sind meistens, wie sie heute angeboten werden, standardisierte Bankprodukte, die für die Belange des Privatkunden optimiert sind.
Wer einen Kredit beantragt muss volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig sein.
Zumeist werden Ratenkredite als so genannte Blankokredite angeboten, was bedeutet, dass keine Stellung von Sicherheiten verlangt wird.
Nur wird anstelle einer anderweitigen Sicherheitgestellung meist eine Lohn- und Gehaltsabtretung im Kreditvertrag vereinbart. Sollte bei der für eine Kreditvergabe generell durchgeführten Bonitätsprüfung festgestellt werden, dass die Bonität, also die „Kreditwürdigkeit”, des Antragstellers nicht ausreicht, so kann eine Bürgschaft zusätzlich von der Bank gefordert werden.
Die Laufzeiten für Privatkredite gehen im allgemeinen bis zu sechs Jahren, sind allerdings teilweise auch von der jeweiligen Höhe des Kreditbetrages abhängig.
Diese Kredite sind meist auf die Bedürfnisse des privaten Kunden zugeschnitten, gerade was die Laufzeit und ähnliche Kriterien bedingt.
Als besonderen „Service” bieten einige Banken mittlerweile schon einen verzögerten Rückzahlungsbeginn von bis zu drei Monaten nach der Bereitstellung des Kredits oder auch eine jährliche, einmalige Ratenaussetzung an, die dazu dienen soll, in finanziell besonders belasteten Zeiten (eventuell in einem Monat in dem auch viele Versicherungsprämien gezahlt werden müssen, oder in dem das Geld für den Urlaub benötigt wird) nicht durch die Rückzahlung des Kredits belastet zu werden. Wobei hier für den Kreditnehmer auch keine zusätzlichen Kosten anfallen.