Generell gilt, dass ein Kredit eine Gebrauchsüberlassung von Geld, aber auch von Sachen, auf Zeit (mit Ausnahme der „Dispositionskredite” -die Kontoüberziehungskredite- und der Wertpapierkredite -die durch Verpfändung von Wertpapieren besichert werden-, für die weder eine Laufzeit noch ein Tilgungsmodus vorgeschrieben ist) ist.
Von der Miete, der Pacht und der Leihe unterscheiden sich alle Kreditformen in so weit, dass der Mieter, der Pächter oder der Entleiher stets dieselbe Sache zurück zu gewähren hat. Deshalb ist ihm rechtlich nur eine Nutzung der Miet-, der Pacht- oder der Leihsache gestattet (allerdings kann er selbst auch Vorteile durch den Gebrauch und bei der Pacht auch Ziehung des Nutzens aus der Pachtsache haben).
Hingegen erhält oder behält der Kreditnehmer die vollständige sachrechtliche Gewalt über die kreditierte Geldsumme (oder auch Waren). Der Kreditnehmer ist in der Regel gegenüber dem Kreditgeber auch nicht verpflichtet mit dem Geld (oder der Ware) in einer vorgeschriebenen Art und Weise zu verfahren oder umzugehen. Hierzu: Früher gab es die so genannten Warenkredite, bei denen der Kreditnehmer von einer so genannten Warenkreditbank Wertgutscheine statt Geld bekam, die er meist nur in einem bestimmten Kaufhaus einlösen konnte.
Von der Miete, der Pacht und der Leihe unterscheidet sich ein Kredit auch insofern, dass eine Verpflichtung des Kreditgebers den kreditierten Gegenstand dem Kreditnehmer zur Verfügung zu stellen, im allgemeinen nicht besteht. So sind gewähte Stundungen häufig reine Kulanz.
Aber auch beim Wechsel ist der Gläubiger einer Entgeltforderung nicht verpflichtet diesen anzunehmen. Wenn die Akzeptierung eines Wechsels nicht vorher eindeutig vereinbart war, handelt der Wechselnehmer dann nur aus Kulanz..
Ein Darlehensvertrag ist je nach Rechtsordnung als gegenseitiger Vertrag oder als Realkontrakt ausgestaltet. Wird der Darlehensvertrag als gegenseitiger Vertrag aufgefasst, ergibt sich durch den Abschluss eines Darlehensvertrages für den Darlehensgeber die Pflicht, die vereinbarte Darlehensvaluta dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen.
Im Jahr 1856 entwickelte Edward Clark erstmals einen Ratenzahlungsplan, um den Verkauf seiner Nähmaschinen zu fördern, da der damalige Bürger kaum über genügend flüssige Barmittel verfügte, um eine solche Ware sofort kaufen zukönnen..
In Deutschland werden Ratenkredite seit etwa 1950 angeboten, Ursprünglich war er das Hauptgeschäft der so genannten Teilzahlungsbanken, teilweise, wie bereits eingangs erwähnt auch als an einen bestimmten Händler gebundener Warenkredit, der dem Kreditnehmer nicht in bar sondern in Einkaufsgutscheinen zur Verfügung gestellt wurde. Heute werden Ratenkredite generell von allen Geschäftsbanken angeboten.
Eine besondere Form ist der Kredit für den Autokauf, der von den Hersteller gebundenen Autobanken direkt über deren Autoverkauf angeboten wird, hier ist der Ratenkredit der wichtigste Geschäftsbestandteil der Bank. Bei der Anzahl an verschiedenen Banken kann man es schon als Bankenlandschaft bezeichnen. Viele Händler bieten heutzutage eine Finanzierung ihrer Produkte direkt im Geschäft an, die Abwicklung dieser Ratenkredite erfolgt aber in den meisten Fällen über eine so genannte „Hausbank”, eine Bank also, die in der Kreditvergabe direkt mit dem Händler zusammen arbeitet.
Wer einen Kredit beantragen will muss volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein.
Das heißt also zusammenfassend: Eine Ratenzahlung, beziehungsweise der Ratenkauf, ist eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner auf Tilgung der Schuld mittels eindeutiger ratenweiser Zahlungen oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Im Einzelhandel spricht man dabei auch vom so genannten Finanzkauf. Eine Rate setzt sich regelmäßig aus der Tilgung (dem zurückzuzahlenden Kapital) plus den anfallenden Zinsen zusammen, den sogenannten Ratenkredit Zinsen.
Üblich sind vertraglich genau nach Zeiträumen festgelegte Zahlungen in gleich bleibender Höhe (beispielsweise die Zahlung eines bestimmten monatlichen Betrages jeweils spätestens zum Ersten eines jeden Monats). Seltener ist die Ratenzahlung mit nur zeitlicher Konkretisierung des Darlehensendes (also z.B. Zahlung der Gesamtschuld bis zu einem bestimmtem Datum).
Nicht erfüllte Ratenzahlungen (etwa bei Versandhäusern) sind heutzutage der häufigste Grund für Insolvenzen privater Verbraucher.
Ratenkredit Vergleich – Festgeldkonto