Die Abzahlung eines Immobilienkredites erfolgt annuitätisch. Monat für Monat zahlt man eine Geldsumme an die Bank und reduziert so den Betrag der Restschuld.


Bei einer endfälligen Tilgung zahlt man den Tilgungsbetrag in einen separaten Vermögensaufbauplan (Aktienfond, Lebensversicherung). Das Besondere: Am Ende der Laufzeit wird das Darlehen mit einem Mal getilgt. Diese Tilgung bietet eine Berücksichtigung in der Steuer. Das ist vor allem für Eigentümer von vermieteten Immobilien von Vorteil, denn hier kommen steuerliche Vorteile zum Zuge. Bei Eigennutzung ist eine endfällige Tilgung nur lohnenswert, wenn der Darlehenszins unter dem Renditezins des Vermögensplans liegt und so eine höhere Rendite nach Steuern und Kosten erwartet wird.
Besonders zu beachten ist die Zinsbindungsdauer, denn der Zins wird hierbei an den beim Abschluss aktuellen Satz über die Laufzeit hinweg gebunden. Wenn die Zinsen also fallen, macht man keinen Gewinn. Will man früher aus dem Vertrag raus, muss man eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Zehn Jahre nach der Vollauszahlung des Darlehens hat man schließlich sechs Monate Zeit, dieses teilweise oder vollständig zurückzuzahlen. Solch eine Baufinanzierung dauert in der Regel 25 bis 30 Jahre. Wenn die Zinsbindung beispielsweise nach fünf Jahren zu Ende ist, bleibt die sogenannte Prolongation. Dies ist dann die Restschuld, die mit einer Abschlussfinanzierung beglichen wird. Diese kann je nach Bauzinsen teuer oder billig sein.


Nach Ende der Grundschuldenzahlung sollte man diese nicht übereilt löschen lassen, sofern man eine zweite Baufinanzierung oder Darlehensaufnahme plant, denn sowohl das Entfernen als auch ein erneutes Eintragen kostet Geld. Um diese hohen Notarkosten zu umgehen, kann man die bisherige Grundschuld auf einen anderen Darlehensgeber umschreiben lassen. Dies ist wesentlich günstiger.