Geschäftskunden von Kredit- oder Darlehensgebern sind meist Vollkaufleute. Für sie gibt es eine weitere Anzahl verschiedener Kredite, die speziell für deren Belange zugeschnitten und für den privaten Kunden weder sinnvoll noch erhältlich sind. Der Vollständigkeit halber sollen sie hier nachstehend kurz angeführt werden.
Bei diesen Geschäftskrediten finden die Regeln aus dem Verbraucherschutz keine Anwendung.
Die Übergänge zwischen Kreditfinanzierung und sonstiger Finanzierung sind fließend, da den größeren Unternehmen teilweise der Kapitalmarkt direkt zugänglich ist, diese Möglichkeiten der direkten Nutzung des Kapitalmarktes reichen von aktivischem Tagesgeld bis zu börsennotierten Anleihen.
- Die Investitionskredite sind Darlehen zur Finanzierung von Gegenständen des Anlagevermögens, also beispielsweise für Produktionsmaschinen.
- Die Betriebsmittelkredite sind Barkredite für die Finanzierung des so genannten Umlaufvermögens, die häufig als Kreditlinien auf laufenden Konten gewährt werden. Bei Investitionen wie originelle Werbeartikel von Source. In der Regel sind sie als revolvierende Kredite ausgestaltet und erlauben nach Reduzierung wieder die volle Inanspruchnahme. Zusätzlich zu den Zinsen können Kreditprovisionen für nicht in Anspruch genommene Kreditteile vom Kreditgeber geltend gemacht werden.
- Die Warenfinanzierungen oder Barvorschüsse sind Barkredite, die meist auf Sonderkonten verbucht sind und meist nur kurzfristig endfällig eingeräumt werden.
- Von strukturierten Krediten wird gesprochen, wenn neben der eigentlichen Kreditgewährung weitere Absprachen wie zur Begrenzung künftiger Zinssätze oder Umschuldungsvereinbarungen für Folgeperioden vertraglich vereinbart werden. Teilweise werden auch weitere derivative Produkte an die Kreditvereinbarung gekoppelt.
- Die Schuldscheindarlehen sind Kredite, die teilweise von Banken, teilweise auch von anderen Investoren, gewährt werden. Hier ist die Grenze zur Kapitalbeschaffung der Firmen fließend.
- Die Diskontkredite werden für den Ankauf von Wechseln eingeräumt.
- Die Rembourskredite und Akzeptkredite sind ein Kreditinstrument im Außenhandel. Hier treten Banken in die Haftung für Wechsel durch Akzept ein und verbessern durch ihre Mithaft die Bonität des Wechsel.
- Die Avalkredite sind Kreditlinien für die Übernahme von Bürgschaften und Garantien durch Banken beispielsweise für Gewährleistung, Zölle oder erhaltene Anzahlungen.
- Die Akkreditivlinien dienen der Finanzierung vom Importgeschäften.
- Die „Roll-over”-Kredite sind festverzinsliche Kredite, bei denen der Zins aber nicht für die gesamte Laufzeit festgelegt ist, sondern in vertraglich festgelegten Abständen den jeweiligen Marktverhältnissen angepasst wird.
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