Das Policendarlehen ist eine besondere Form des Kredits, den ein Versicherungsunternehmen einem Kunden, der eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen und längere Zeit bedient hat, gewähren kann.

Dieses Policendarlehen stellt letztendlich eine Vorauszahlung der Versicherungsleistung aus einem Lebensversicherungsvertrag an den Versicherungsnehmer dar.

Es ist der Höhe nach auf den vertraglich bzw. nach dem VVG bestimmten Rückkaufswert eventuell inklusive Überschussanteile, aber abzüglich Kapitalertragssteuer begrenzt, den so genannten Beleihungswert. Eine Vorauszahlung ist nur möglich, soweit der Vertrag mit Sicherheit eine entsprechende Leistung vorsieht. Daher sind bei Risikoversicherungen, bei denen eine Versicherungsleistung nur bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses, also meist den Tod des Versicherten, während der Vertragsdauer gezahlt wird, Policendarlehen nicht möglich, da hier kein Kapital angespart, sondern nur eine Prämie für die Risikoabdeckung gezahlt wird..

Der Versicherungsnehmer beleiht praktisch seine bereits erworbenen unbedingten Ansprüche gegen den Versicherer. Daher trägt der Letztere keinerlei Kreditausfallrisiko.

Deshalb ist das Policendarlehen üblicherweise immer zinsgünstiger als ein Ratenkredit oder ein Dispositionskredit. Das Policendarlehen ist somit auch eine Alternative zur Kündigung oder dem Verkauf der Lebensversicherung, wenn ein überraschender Geldbedarf eintritt..

Meist wird eine variable Verzinsung vereinbart, die sich an der internen Verzinsung der Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer orientiert. Auch ein Eintrag in der Schufa erfolgt nicht.

Die reguläre Tilgung erfolgt in Höhe der vereinbarten Raten. Es kann aber auch ganz auf eine laufende Tilgung verzichtet werden. In diesem Fall sind vom Versicherungsnehmer lediglich die Zinsen zu zahlen. Dann erfolgt die Tilgung des Restbetrags generell spätestens bei Fälligkeit der Lebensversicherung durch Ablauf oder Tod oder bei der nächsten vertraglich vereinbarten Teilauszahlung durch Verrechnung mit der Ablaufleistung. Auch sind jederzeit Sondertilgungen durch den Versicherungsnehmer möglich, ohne dass deshalb irgendwelche Kosten für ihn entstehen..

Das Policendarlehen ist kein Darlehen im rechtlichen Sinn, sondern das Recht sieht es als eine Vorauszahlung auf die zu erwartende Versicherungsleistung. Somit stellen die Zinsen auch keine Darlehenszinsen, sondern einen erhöhten Versicherungsbeitrag dar.

Rechtlich umstritten ist aber, ob das Policendarlehen nicht dennoch gemäß BGB als Verbraucherdarlehen eingestuft werden muss. Daraus würden sich weitere Rechte für den Kreditnehmer, wie beispielsweise ein Widerrufsrecht ergeben.

Falls die Zinsen auf ein Policendarlehen nicht gezahlt werden, gilt dies als Nichtzahlung von Lebensversicherungsbeiträgen. Der Versicherer ist dann, nach erfolgter Mahnung, zur Kündigung des Policendarlehens berechtigt. Das Policendarlehen wird dann mit dem aktuellen Anspruch auf den bestehenden Rückkaufswert aus dem Lebensversicherungs-vertrag beglichen.

Steuerrechtlich ist aber zu beachten, dass sich durch die Vereinbarung eines Policendarlehens eine Einkommenssteuerpflicht für die Erträge der Lebensversicherung ergeben kann, denn es liegt eventuell eine „Steuerschädlichkeit” vor.

Generell ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, alle Policendarlehen in einer Höhe von mehr als 25.565,00 EUR dem Finanzamt anzuzeigen.

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