Der Gesetzgeber schreibt vor, dass im Kreditvertrag der Effektivzins (oder: effektiver Jahreszins) angegeben sein muss, um eine einfachere Vergleichbarkeit der Kreditkosten der verschiedenen Kreditgeber sicherzustellen. Unter Zugrundelegung Effektivzinssatzes können aber nur Kreditangebote mit gleicher Rückzahlungsdauer verglichen werden, da die Höhe des Nominalzinses auch von der Laufzeit (oder Rückzahlungsdauer) des Kredits abhängig ist.

Im Effektivzinssatz berücksichtigt sind, im Gegensatz zum Nominalzinssatz, alle weiteren preisbestimmenden Faktoren aus dem regelmäßigen Kreditverlauf, beispielsweise auch die Bearbeitungsgebühren. Also gibt der Effektivzinssatz die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr in Prozent an.

Rechtliche Regelungen zum Darlehens- oder Kreditvertrag sind nicht nur die vorgeschriebene Nennung des effektiven Jahreszinses oder die vorgeschrieben Schriftform des Vertrages.

Die gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch beinhalten unter anderem auch Regelungen zur Kündigung eines Kredits. Änderungen können evtl. nachgelesen werden unter Wirtschaftsnews.

Der Privatkunde hat ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist kann er den Kreditvertrag widerrufen, muss aber dann den gesamten Kreditbetrag sofort zurückzahlen.

Ein weiteres Kündigungsrecht steht dem Kunden nach sechs Monaten Laufzeit des Kredits zu. Dann kann er den Kredit mit einer dreimonatigen Frist kündigen, ohne dass der Kreditgeber eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann. Allerdings ist die Bank nicht verpflichtet die Bearbeitungsgebühren, auch nicht anteilig, zurück zu erstatten und kann eine Bearbeitungsgebühr für die Kündigung verlangen, die allerdings „angemessen” sein muss.

Der Kreditgeber kann den Kredit nur dann kündigen, wenn der Kreditnehmer mit zwei aufeinander folgenden Monatsraten ganz oder teilweise in Verzug ist und diese Rückstände mindestens zehn Prozent, bei einer Laufzeit bis drei Jahre, oder mindestens fünf Prozent, bei einer Laufzeit über drei Jahre, der Kreditsumme ausmachen. Zusätzlich muss der Kreditgeber mindestens zweimal den ausstehenden Betrag angemahnt und mit einer Kündigung des Kredits bei Nichtzahlung gedroht haben.

Ein Darlehensvertrag, das Darlehen also, ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den dem Darlehensnehmer Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden.

Der Darlehensnehmer ist bei Fälligkeit des Darlehens verpflichtet dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Geldschuld respektive gleiche Waren zurück zugewähren. Dem Darlehensnehmer wird die Darlehensvaluta übereignet oder abgetreten, so dass er mit den Gegenständen nach Belieben verfahren kann. Das Darlehen ist entgeltlich, so dass der Darlehensnehmer nebst Rückgewähr der Darlehensvaluta einen Zins zu zahlen hat.

Ein Darlehen ist eine Möglichkeit einen Kredit einzuräumen.

Man begegnet zwei unterschiedlichen Formen der gesetzlichen Ausgestaltung. Nach den Gesetzen, welche der Konsensualtheorie folgen, die besagt, dass ein Vertrag dann in Kraft tritt, sobald sich beide Partner geeinigt haben, ist der Darlehensgeber kraft Vertragsschluss verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag oder eine vereinbarte vertretbare Sache zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensvertrag kommt daher bereits durch die Einigung der Parteien zustande.