Wie bei jedem anderen üblichen Vertrag ist eine Einigung bezüglich der essentialia negotii, der grundlegenden Anforderungen des Vertrages, erforderlich, hier also über die Höhe des Geldbetrages oder die zur Verfügung zu stellende Sache und eine Verzinsung.

Generell bei allen Gelddarlehen wird in der Regel ein Zinssatz vereinbart, der, wenn nichts anderes vereinbart wird, stets nach dem Ablauf jeweils eines Jahres zu zahlen ist. Ist die Laufzeit kürzer als ein Jahr, so sind die Zinsen bei der Rückerstattung zu entrichten. Damit es nicht zu Überraschungen kommt, sollten vor dem Abschluss die verschiedenen Konditionen mit einem Kreditvergleich genau geprüft werden.

Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann eine zusätzliche Darlehensgebühr vereinbart werden. Diese kann sich an der Höhe des Darlehens orientieren und ist von Bank zu Bank unterschiedlich, meist wird ein bestimmter Prozentsatz von der Darlehenssumme gefordert.

Als Objekt eines Sachdarlehens kommen nur vertretbare Sachen in Betracht. Der Sinn eines Sachdarlehens liegt in der Abgrenzung zum Miet- oder Pachtvertrag darin, dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Eigentum an der Darlehenssache verschafft. Der Darlehensnehmer ist daher berechtigt, die Sache für sich selbst zu verbrauchen oder aber auch weiter zu veräußern. Nach Beendigung des Darlehensverhältnisses muss der Darlehensnehmer eine Sache gleicher Art und Güte an den Sachdarlehensgeber zurückerstatten.

Das Vertragsverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist ein Dauerschuldverhältnis. Wenn der Darlehensnehmer verpflichtet ist, einen Zins an den Darlehensgeber zu entrichten, handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag. Bei einem unentgeltlichen Darlehen, beispielsweise einem Darlehen unter Angehörigen, liegt kein gegenseitiger Vertrag vor, weil die Rückerstattungspflicht nicht die Gegenleistung für den Empfang des Darlehens darstellt. Wenn die Vertragsparteien für die Rückerstattung keinen Zeitpunkt bestimmen, hängt die Fälligkeit von einer Kündigung ab. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Falls sie eine feste Laufzeit vereinbaren, können beide den Darlehensvertrag vorzeitig einseitig nur in den gesetzlich geregelten oder vereinbarten Fällen kündigen oder einvernehmlich aufheben.
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